Öffnungszeiten
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Öffnungszeiten Mo - Fr: 07:00 - 12:00  13:00 - 20:00 Uhr, Sa: 08:00 - 12:00 Uhr

Dein Weg zum Führerschein
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Dein Weg zum Führerschein

- Nothilferkurs absolvieren

- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises beziehen bei:

  • Marios-Fahrschule 
  • Polizei
  • Gemeinde
  • Strassenverkehrsamt

- Gesuch wahrheitsgetreu ausfüllen und ans Strassenverkehrsamt zustellen

  • Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt durchführen und im Gesuch bestätigen lassen
  • 1 Passfoto (35 x 45 mm) beilegen.
  • Bestätigung über Besuch von Nothelferkurs beilegen
  • Bestätigung der Einwohnerkontrolle einholen

- Du erhältst umgehend die Anmeldekarte für die Basistheorieprüfung

- Basistheorieprüfung im Strassenverkehrsamt. Jeweils am Mittwoch nachmittag von 13.00 Uhr bis 14.45 Uhr (Ohne Anmeldung)

- Nach bestandener Theorie-Prüfung erhältst du den Lernfahrausweis

- Praktischer Fahrunterricht, bei Marios-Fahrschule aus Uetliburg (Entweder auf Schaltgetriebe oder auf Automat)

- Obligatorischer Verkehrskundeunterricht (VKU). Bei Deinem Fahrlehrer

- Praktische Fahrprüfung im Strassenverkehrsamt

- Nach bestandener Fahrprüfung erhälst Du einen befristeten Ausweis         (3 Jahre auf  Probe)

- Nach bestandener Fahrprüfung nur noch 1 WAB Kurs besuchen. Aber innerhalb einem halben Jahr nach der Fahrprüfung. (Neue Regelung ab 1.1.2020)

- Nach Ablauf  Deiner Probezeit erhältst Du den definitiven Fahrausweis  
 
 
Wichtige Infos für Jahrgang 2002 und 2003 !!!!!

Lernfahrten ab 17 Jahren für Jahrgang 2003

Neue Gesetze erfordern neue Massnahmen

Aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom 14. Dezember 2018, müssen unter 20-Jährige eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen.

Damit der Führerausweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt.

Leider waren die Übergangsbestimmungen für diese beiden Massnahmen anfänglich ungenügend aufeinander abgestimmt worden. So hätten Junglenker-/innen mit Jahrgang 2003 zwar vorgängig ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein müssen, ohne dass sie von der Senkung des Mindestalters auf 17 Jahre profitiert hätten.  Dies hat der Bundesrat Anfangs Juli 2019 mit dieser  Übergangsbe-stimmung zur Neuregelung wie folgt korrigiert: Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Wenn sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021 erhalten, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.

Somit müssen alle Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst ab 2022 erwerben, die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen. Dasselbe gilt für Personen mit Jahrgang 2002, die den Lernfahrausweis erst nach dem Jahr 2020 erwerben.

Bei Fragen zur neuen Regelung und zum Erwerb des Lernfahrausweises stehe ich gerne zur Verfügung.
 
 
 
 
 
 
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