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Führerausweis nur noch auf Probe (ist nun aktiv!!)
Erst nach einem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis unbefristet abgegeben. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wer den unbefristeten Führerausweis erwerben will, muss die vorgeschriebene Weiterausbildung absolvieren und untersteht während der Probezeit einem verschärften Sanktionsregime.


Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit
Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.


Obligatorische Weiterausbildung
Insbesondere jugendliche Neulenkende sind im Strassenverkehr weniger wegen mangelnder Fahrtechnik als wegen Selbstüberschätzung und erhöhter Risikobereitschaft gefährdet. Die Weiterausbildung ist daher weder als Fahrausbildung unter Anleitung eines Fahrlehrers noch als Instruktion mit Übungen zur Fahrtechnik konzipiert. Die Kursteilnehmenden sollen nicht lernen, wie man Grenzsituationen mit bestimmten Fahrtechniken bewältigen kann, sondern wie man sie von vornherein vermeidet. Zudem soll das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter entwickelt werden. Die Weiterausbildungskurse werden im Gruppenunterricht von speziell ausgebildeten Moderatoren durchgeführt. Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. 

Weitere Infos unter: www.verkehrszentrum.ch


Erster Kurstag innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Führerausweises 
Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist erwiesenermassen die Unfallhäufigkeit der Neulenkenden besonders hoch.


Folgen bei Nichtabsolvierung der obligatorischen Weiterausbildung
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Personen, die danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Wer die Weiterausbildung nicht absolviert und nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft. Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.