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Führerausweis nur noch auf Probe
Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit
Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.
Weitere Infos unter: www.verkehrszentrum.ch
Erster Kurstag innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Führerausweises
Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist erwiesenermassen die Unfallhäufigkeit der Neulenkenden besonders hoch.
Folgen bei Nichtabsolvierung der obligatorischen Weiterausbildung
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Personen, die danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Wer die Weiterausbildung nicht absolviert und nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft. Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.